Qualität

Information zu Chlorothalonil

Juni 2024:

Unsere neuen Probeergebnisse sind eingetroffen:

Prüfberichte WAGROM Juni 2024

Februar 2023:

Unsere neuen Probeergebnisse sind eingetroffen:

Prüfberichte WAGROM Februar 2023

Juli 2022:

Unsere neuen Probeergebnisse sind eingetroffen:

Prüfberichte WAGROM Juli 2022

März 2021:

Unsere neuen Probeergebnisse sind eingetroffen:

Prüfberichte WAGROM Februar 2021

November 2020: 

Prüfberichte WAGROM November 2020

Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser übersteigen in gewissen Regionen der Schweiz teilweise die erlaubten Höchstwerte - so das Fazit aus den vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gesammelten Daten. Mit einer neuen Weisung des BLV an die Kantone werden Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser angeordnet. Dieses Informationsschreiben wurde vom Kanton Bern erstellt: Infoschreiben vom September 2020

Auch in diesem Schreiben betont der Kanton Bern, dass das Trinkwasser, in welchem die Abbauprodukte von Chlorothalonil nachgewiesen werden, weiterhin konsumiert werden kann. (Die Ansprüche an das Schweizer Trinkwasser sei sehr hoch.)

September 2020:

Unsere neuen Probeergebnisse sind eingetroffen:

Prüfberichte WAGROM August 2020

Juli 2020:

Medienmitteilung des Kantons Freiburg betreffend Wasserressourcen und Chlorothalonil: Medienmitteilung

April 2020:

Hiermit geben wir unsere neusten Probeergebnisse bekannt. Die Chlorothalonil-Werte liegen bei den meisten Gewinnungsorten über dem vorgegebenen Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter.

Gemäss Angabe des kantonalen Labors kann das Trinkwasser weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aufgrund von Chlorothalonil Metaboliten besteht nicht.

Prüfbericht WAGROM April 2020

Das Verbot seit dem 1. Januar 2020 von Chlorothalonil wird zu einem Rückgang der Konzentrationen im Grundwasser führen. Der WAGROM überwacht mit regelmässigen Messungen die weitere Entwicklung. Um seitens der Wasserversorgungen konkrete Massnahmen zur Optimierung der Situation einleiten zu können, werden vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern in diesem Sommer entsprechende Weisungen erwartet.

Februar 2020:

Wir haben in unseren Wasserproben festgestellt, dass der Chlorothalonil-Metabolit R471811 in unserem Versorgungsnetz den Höchstwert überschreitet. Dieser Stoff ist bereits seit Jahrzehnten im Trinkwasser, konnte aber bis vor Kurzem nicht gemessen werden.

Prüfbericht WAGROM vom 12.02.2020

Die Situation im Zusammenhang mit den Chlorothalonil-Metaboliten (Abbauprodukten) im Grund- und Trinkwasser ist weiterhin unerfreulich – und im Detail zudem facettenreich und komplex.

Es ist nach wie vor sehr vieles «im Tun» aber es gibt auch noch viel zu klären. Richtigerweise werden die weiteren Schritte auf übergeordneter Ebene (schweizweit) vorbereitet und koordiniert. Der WAGROM prüft die Machbarkeit von lokalen Massnahmen und wird auf diesem Weg weiter informieren.

Aus der Medienmitteilung des Kantonalen Laboratoriums vom 06.02.2020:

«So geht es weiter

Um festzustellen, ob die Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser nach dem Verbot abnehmen, werden die Wasserversorger weitere Proben erheben. Wasserversorger mit zu grossen Rückständen besprechen das weitere Vorgehen mit dem Kantonalen Laboratorium oder mit dem Amt für Wasser und Abfall. Der Schutz des Grundwassers und eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers haben für die Behörden oberste Priorität. Der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter ist kein toxikologisch begründeter Wert, sondern entspricht dem Vorsorgeprinzip. Die Konsumentinnen und Konsumenten können davon ausgehen, dass der Genuss von Trinkwasser im Kanton Bern unbedenklich ist und dass keine erhöhte Gefahr für die Gesundheit besteht. Mit der konsequenten Umsetzung des Vorsorgeprinzips soll sichergestellt werden, dass das Trinkwasser im Kanton Bern auch weiterhin von sehr guter Qualität ist.»

Oktober 2019:
Das gewonnene Trinkwasser an den Gewinnungspunkten des WAGROM Wasserverbundes Grosses Moos entspricht den hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Aus den drei Prüfberichten kann entnommen werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Prüfbericht REWAG »
Prüfbericht Römerstrasse »
Prüfbericht Saanedamm »

Wir verweisen ebenfalls auf die die Medienmitteilung des Kantons Bern vom 16.08.2019:  BVE